Weniger manuelle Compliance-Arbeit
Wiederkehrende Prüfungen, Monitoring und Dokumentation werden strukturiert und soweit sinnvoll systemgestützt abgebildet.
Expertise
AI generated
Situationen
Leistungsbausteine
Wir übernehmen die Funktion des externen Geldwäschebeauftragten gemäß § 7 GwG und schaffen klare Verantwortlichkeiten für die Organisation und Weiterentwicklung der Geldwäscheprävention. Dazu gehören auch die regelmäßige Überprüfung bestehender Strukturen und die Anpassung an Veränderungen innerhalb der Kanzlei.
Wir schaffen eine strukturierte Grundlage zur Bewertung des Mandantenbestands und entwickeln eine standardisierte Risikoklassifizierung. Im Rahmen des Onboardings kann zudem ein individuelles Risiko-Handbuch aufgebaut werden, das Prozesse, Verantwortlichkeiten und Bewertungslogiken nachvollziehbar festhält.
Wir unterstützen bei der operativen Durchführung von Know-your-Customer-Prüfungen für natürliche und juristische Personen und können unterschiedliche Identifikationsverfahren in den Prüfprozess einbinden. Dazu gehören je nach Bedarf auch Transparenzregisterabfragen und weitere Identitätsprüfungen.
Wir übernehmen oder unterstützen bei der Prüfung von PeP- und Sanktionslisten, qualifizieren mögliche Treffer vor und begleiten die fachliche Bewertung auffälliger Ergebnisse. Dadurch wird der interne Prüfaufwand reduziert, ohne die Nachvollziehbarkeit des Prozesses zu verlieren.
GwG-Compliance endet nicht mit dem Onboarding eines Mandanten. Wir überwachen relevante Daten und Risiken laufend, aktualisieren Risikoklassifizierungen und bearbeiten Auffälligkeiten strukturiert weiter.
Wir binden die Geldwäscheprävention in bestehende Kanzleiprozesse ein und unterstützen bei DATEV-Integration, Schnittstellenanbindung und Datenmanagement. Prüfungen und relevante Prozesse können automatisiert dokumentiert und damit nachvollziehbarer und effizienter organisiert werden.
Wir führen die erforderlichen Mitarbeiterschulungen durch und schaffen damit ein einheitliches Verständnis für Pflichten, Prozesse und den richtigen Umgang mit Auffälligkeiten innerhalb der Kanzlei.
Bei Prüfungen, Rückfragen oder besonderen Sachverhalten unterstützen wir bei der fachlichen Einordnung und Aufbereitung. Dazu gehört auch die strukturierte Vorbereitung und Verteidigung der vorhandenen Dokumentation.
Zusammenarbeit
Wir erfassen Geschäftsmodell, Mandantenstruktur, Prozesse und bestehende Maßnahmen zur Geldwäscheprävention.
Wir bewerten relevante Risiken und gleichen bestehende Prozesse mit den gesetzlichen Anforderungen ab.
Wir entwickeln bzw. aktualisieren Richtlinien, Kontrollen, Dokumentation und Verantwortlichkeiten.
Wir unterstützen bei regelmäßigen Kontrollen, Aktualisierungen und der laufenden Erfüllung geldwäscherechtlicher Pflichten.
FAQ
Haben Sie weitere Fragen oder möchten Ihre individuelle Situation besprechen? Schreiben Sie uns gerne – wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der Organisation und den Anforderungen der Kanzlei. PCA Partners kann die Funktion des externen Geldwäschebeauftragten übernehmen und damit unter anderem Verantwortlichkeiten, GwG-Strukturen, Risikoklassifizierung und die regelmäßige Überprüfung der bestehenden Prozesse begleiten.
Je nach gewünschtem Modell können wesentliche operative Aufgaben der Geldwäscheprävention ausgelagert werden. Dazu gehören beispielsweise laufendes Monitoring des Mandantenbestands, PeP- und Sanktionslistenüberwachung, Risikobewertungen, Bearbeitung von Auffälligkeiten sowie Unterstützung bei Prüfungen und Sonderfällen.
Zum Leistungsumfang können KYC-Prüfungen für natürliche und juristische Personen, Transparenzregisterabfragen, PeP- und Sanktionslistenprüfungen sowie verschiedene Verfahren zur Identitätsprüfung gehören.
Ja. Ziel ist eine möglichst nahtlose Integration in vorhandene Abläufe.
Im Rahmen einer laufenden Betreuung können PeP- und Sanktionslisten kontinuierlich überwacht und mögliche Treffer vorqualifiziert beziehungsweise fachlich eingeordnet werden. Auch Änderungen im Risikoprofil des Mandantenbestands können laufend berücksichtigt werden.
Ja. PCA Partners kann bei Prüfungen, Rückfragen und Sonderfällen unterstützen, die vorhandene Dokumentation strukturiert aufbereiten und bei der Erläuterung beziehungsweise Verteidigung der gewählten Prozesse und Maßnahmen begleiten.
Ja. Neben einer umfassenden Betreuung können einzelne Prüf- und Identifikationsleistungen auch bedarfsbezogen genutzt werden.
Ob konkrete Herausforderung oder langfristige Weiterentwicklung: Wir bringen Klarheit in komplexe Fragen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Lösungen, die Ihr Unternehmen voranbringen.