Von der Idee zur Förderung:
Warum die Forschungszulage gerade jetzt so attraktiv ist
In Zeiten wachsender Unsicherheit und steigender Kosten wird Innovationsförderung zunehmend zum zentralen Erfolgsfaktor, gerade für kleine und mittlere Unternehmen. Die Forschungs- und Entwicklungszulage (FZulG) ist hier ein Instrument, das nicht nur bestehende Innovationsvorhaben unterstützt, sondern aktuell durch geplante Gesetzesänderungen und Verbesserungen noch attraktiver wird. Besonders attraktiv ist, dass sie rückwirkend für bis zu vier Jahre beantragt werden kann: für Projekte aus dem Jahr 2021 besteht diese Möglichkeit also noch bis Ende 2025.
Neu ab 2026: Verbesserungen durch den „Wachstumsbooster“
Ab 2026 wird die Forschungszulage durch den sogenannten „Wachstumsbooster“ deutlich ausgeweitet. Hinter diesen Änderungen steckt nicht nur der Wunsch, Unternehmen finanziell stärker zu entlasten, sondern auch ein klarer wirtschaftspolitischer Auftrag: Deutschland soll mehr in Innovation investieren und Bürokratie abgebaut werden. In Zeiten von Energie- und Klimawende, Digitalisierung und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz ist der Bedarf an Forschung und Entwicklung so hoch wie nie. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Prozesse nachhaltiger, digitaler und effizienter zu gestalten und genau hier setzt die Forschungszulage als flexibles, branchenübergreifendes Förderinstrument an.
Folgende Verbesserungen sollen die Forschungszulage ab dem 1. Januar 2026 noch attraktiver machen:
- Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. Euro pro Jahr und Unternehmensverbund
- Einführung einer pauschalen Gemeinkostenförderung von 20 % auf förderfähige Personal- und Auftragskosten
- Geltung dieser Neuerungen für F&E-Vorhaben, die ab dem 1. Januar 2026 beginnen
Für Unternehmen bedeutet das: Projekte, die ab 2026 starten, können deutlich höhere Förderungen erzielen. Gleichzeitig sollten laufende oder bereits abgeschlossene Vorhaben unbedingt geprüft werden, um die rückwirkende Förderung bis Ende 2025 für die letzten vier Jahre nicht ungenutzt zu lassen.
Sie kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden, selbst wenn Unternehmen erst heute feststellen, dass ihre Projekte förderfähig gewesen wären. Auch erfolglose Versuche oder nicht marktreife Prototypen sind kein Hindernis, denn entscheidend sind der Innovationscharakter, die methodische Vorgehensweise und die Planmäßigkeit des Projekts. Darüber hinaus lässt sich die Forschungszulage mit anderen Förderprogrammen kombinieren, solange nicht exakt dieselben Kosten bereits anderweitig gefördert wurden. Mit den ab 2026 geplanten Regelanpassungen steigt das Förderniveau zusätzlich, während digitale Prozesse den bürokratischen Aufwand künftig weiter verringern sollen.
Für jedes Unternehmen, das in Innovation investiert, bietet die FZulG derzeit eine besonders gute Gelegenheit: Technologisch orientierte Projekte, experimentelle Entwicklungen oder Produkt-/Prozessinnovationen lassen sich so mit steuerlicher Förderung absichern, ohne auf den Leistungsausweis oder die endgültige Marktreife warten zu müssen.
Mit PCA Partners an Ihrer Seite können Sie diese Fördermöglichkeiten gezielt nutzen – von der Projektbewertung über Antragstellung und Dokumentation bis zur Integration in Ihre Finanz- und Entwicklungsprozesse. So wird die Forschungs- und Entwicklungszulage zu einem Instrument, das nicht nur Kosten senkt, sondern Innovationen beschleunigt und Ihr Unternehmen zukunftsfähig macht